• Document: Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 Der Cottbuser Ostsee Information für Stadt Cottbus Vattenfall Europe Mining AG Ingolf Arnold, Dr. ...
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Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2“ Der Cottbuser Ostsee Information für Stadt Cottbus 27.11.2014 Vattenfall Europe Mining AG Ingolf Arnold, Dr. Stephan Fisch, Andrea Schapp, Birgit Schroeckh Inhalt 1 Einführung: Vom Tagebau zum Cottbuser Ostsee 2 Antragsgegenstand 3 Zeitplan 4 Grundwasserverhältnisse 2 | Der Cottbuser Ostsee Tagebau Cottbus-Nord Aufschluss des Tagebaues Maust - Entwässerungsbeginn 1975 Neuendorf - Beginn Aufschlussbaggerung 1978 Willmersdorf Bärenbrück - Beginn Kohleförderung 1981 1.Juni 1994 - Spaltung in VEM (damals LAUBAG) und LMBV Lakoma 1993 – 2007 - Herstellung der Dichtwand auf ca. 7 km Länge 2015 Merzdorf - Ende der Kohleförderung im Tagebau Cottbus-Nord erste planmäßige Beendigung eines Dissenchen Tagebaues seit 1990 Schlichow erste geordnete Beendigung eines Tagebaues in der Lausitz überhaupt, mit hohen Anforderungen an • die Standsicherheit aller Uferbereiche • die Wasserbeschaffenheit 3 | Der Cottbuser Ostsee Bergbaufolgelandschaft (Braunkohlenplan 2006) Verordnung über den Braunkohlenplan des Tagebaues Cottbus-Nord (2006) enthält Aussagen zum Cottbuser Ostsee • Fläche ca.1.900 ha • Böschungssicherung für Wasserstand: +61,8 bis +63,5 m NHN • Mehrfachnutzung des Sees Tourismus, Naturschutz, Fischerei, Speicher 4 | Der Cottbuser Ostsee Braunkohlenplan Ziel 11 „Hinsichtlich der zukünftigen wasserwirtschaftlichen Nutzung des Cottbuser Sees liegt seit Juli 1998 das „Gutachten zur Notwendigkeit und zu Auswirkungen einer speicherwirtschaftlichen Nachnutzung“ vor. […] Im Rahmen der Begutachtung wurden folgende Grundvarianten untersucht: Variante 1 Wasserstand 61,6 bis 63,0 m NN Schwankungsbereich 1,4 m Variante 2 Wasserstand 62,0 bis 64,5 m NN Schwankungsbereich 2,5 m Variante 3 Wasserstand 61,8 bis 63,5 m NN Schwankungsbereich 1,7 m In die Untersuchung wurden die Auswirkungen einer speicherwirtschaft- lichen Nutzung auf Natur und Landschaft, die vorgesehene Erholungs- nutzung und die Grundwasserflurabstände im Umfeld des Restsees einbezogen. Im Ergebnis der Untersuchung wurde unter Abwägung aller oben genannten Aspekte der Variante 3 als Grundlage für die Gestaltung der Böschungen der Vorzug gegeben.“ 5 | Der Cottbuser Ostsee Schlussfolgerungen aus dem Ziel 11 1. Beide Bergbauunternehmen (VEM und LMBV) haben die bergrechtliche Verpflichtung, alle Uferböschungen für Wasserstandsschwankungen zwischen + 61,8 und + 63,5 mNHN zu sichern. 2. Bisher wurde noch keine Bewirtschaftung in den Grenzen von + 61,8 bis + 63,5 m NHN festgelegt und auch noch keine Festlegung zum unbedingten Erreichen der + 63,5 m NHN getroffen. 3. Vattenfall beantragt eine Seewasserhöhe von + 62,5 M NHN sowie das einmalige Erreichen einer + 63,5 m NHN zum Funktionsnachweis aller Anlagen und Böschungssicherungen, jedoch keine Speicherbewirtschaftung. 4. In der Abwägung zum Wasserrechtsverfahren werden die Seewasserhöhe/n verbindlich festgelegt. 6 | Der Cottbuser Ostsee | 15.12.2014 Verfahrensrechtliche Einordnung § 53 BBergG als Voraussetzung für Beendigung Bergrechtlicher Abschlussbetriebsplan der

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